Die Wahl zum Aufsichtsrat
16. April 2024 2024-04-18 22:05Die Wahl zum Aufsichtsrat
Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat können sich einzelne Personen oder Listen zur Wahl stellen. Diese brauchen für die Zulassung zur Wahl mindestens 100 gültige Stützunterschriften. Diese dokumentieren, dass eine ausreichende Anzahl der Arbeitnehmer ein Interesse daran hat, dass diese Person zur Wahl zugelassen wird.
Die Zulassung zur Wahl haben wir als Liste „Blick nach vorn“ mit einer ausreichenden Anzahl an Stützunterschriften erreicht. Die Wahl zum Aufsichtsrat findet am 03.06.2024 oder per Briefwahl statt. Für die zentralen Standorte (DLZ und Alexanderhaus) ist die Urnenwahl am 03.06. als Standard vorgesehen. Alle anderen Einheiten erhalten in der Woche ab dem 22.04.2024 Briefwahlunterlagen in den jeweiligen Standort zugeschickt.
Solltet ihr an der Wahl auch per Briefwahl teilnehmen wollen, könnt ihr die entsprechenden Unterlagen direkt beim Wahlvorstand anfordern. Die kann auch formlos per Mail an Karl-Heinz Link und Frank Tutzschke mit dem folgenden Wortlaut erfolgen: „Da ich wegen Abwesenheit vom Betrieb am Wahltag verhindert bin, meine Stimme bei den Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat 2024 sowohl bei der Landesbank Berlin AG, als auch bei der Landesbank Berlin Holding AG persönlich abzugeben, bitte ich hiermit um Übersendung von Briefwahlunterlagen.“
Aktuell erfolgt die Wahl in den Aufsichtsrat für die LBB AG und die LBB Holding AG. Bei der LBB AG wird der Aufsichtsrat für die Berliner Sparkasse (inkl. DBS) gewählt – bei der Holding sind auch der S-Versicherungspartner, der S-Servicepartner, die S-Immobilien-GmbH und die SKP enthalten. Für die Holding sind daher auch die Mitglieder dieser Unternehmen wahlberechtigt.