Der Aufsichtsrat
16. April 2024 2024-04-16 7:27Der Aufsichtsrat
Die konkreten Tätigkeiten des Aufsichtsrats liegen ausschließlich – wie schon der Name sagt – in Aufsicht ausüben und Rat geben, d.h. der Aufsichtsrat kontrolliert und berät den Vorstand.
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt.
Im Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) ist in § 7 die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geregelt. Unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich in einem Aufsichtsrat, dem zehn Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer angehören, sieben Arbeitnehmer des Unternehmens und drei Vertreter von Gewerkschaften befinden. Bei den Arbeitnehmervertretern ist ein Platz für einen leitenden Angestellten vorgesehen.
Die Wahl erfolgt durch die Arbeitnehmer.