Der Betriebsrat
18. Januar 2026 2026-01-30 23:20Der Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes. Er hat insbesondere die Aufgabe,
- die wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten,
- die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen,
- die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei betrieblichen Entscheidungen sicherzustellen,
- Benachteiligungen zu verhindern und die Gleichbehandlung zu fördern und
- die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft zu gewährleisten (§ 2 BetrVG).
Die Größe des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in den kommenden vier Jahren. Diese liegt bei der Berliner Sparkasse zwischen 3.001 und 3.500 Arbeitnehmer. Das Gremium besteht daher aus 23 Betriebsratsmitgliedern, von denen sechs von der originären Arbeit freigestellt werden, um ausschließlich der Betriebsratsarbeit nachzugehen.
Bei uns erfolgt die Wahl in Form der Listenwahl. Man wählt eine der zur Wahl stehenden Listen aus kandidierenden Mitarbeitenden. Die 23 Sitze werden dann werden verhältnismäßig nach Stimmenanteilen auf die Listen verteilt.
Die Wahl findet am 10. März statt, am 25. März findet dann die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrates statt.
Wenn ihr mehr Details zu gesetzlichen Grundlagen oder zu den Gremien des Betriebsrates (z.B. Wirtschafts-, Vertriebs-, Gesundheits- oder IT-Ausschuss) haben wollt, könnt ihr uns jederzeit gerne ansprechen.
Eure Mitglieder von Blick nach vorn!